Unternehmenspolitik & Qualitätsmanagement

Wir wollen die Erwartungen unserer Kunden an uns und unsere Produkte ermitteln und erfüllen. Unsere Kunden sollen mit dem Namen FRÖTEK Produkte verbinden, die ihnen einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen, weil wir sie ihnen verlässlich zu konkurrenzfähigen Preisen, termingerecht sowie in anwendungsspezifischer und erwarteter Qualität anbieten und liefern. Daraus leitet sich als unser primäres Ziel das gewinnorientierte Schaffen von Kundennutzen ab. An diesem Ziel orientieren wir unser Produktportfolio, unsere Ziele in Forschung und Entwicklung, die Struktur unseres Unternehmens und unsere tägliche Arbeit.

Unternehmenspolitik

Geschäftsleitung und Belegschaft sind daher für die Beachtung und Umsetzung folgender Faktoren verantwortlich:

  • Qualität der Produkte und Prozesse kontinuierlich verbessern bzw. weiterentwickeln (KVP),
  • Erfahrungen kontinuierlich in die Produkte und Prozesse integrieren (lessons learned, Wissensmanagement)
  • Marktposition beibehalten und ausbauen,
  • Produktivität verbessern, Kosten senken,
  • Betriebsergebnis steigern,
  • Innovationsleistung steigern,
  • Attraktivität für die Mitarbeiter erhöhen.

Wir wollen unsere Position weiter ausbauen, in dem wir ständig daran arbeiten, dass:

  • alle Mitarbeiter in und zwischen den Standorten maximal kooperieren (zusammenarbeiten statt zusammen arbeiten);
  • unsere Strukturen die Fähigkeit zu schnellen Entscheidungen, Aktionen und Reaktionen fördern;
  • alle unsere Entscheidungen die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens stärken;
  • wir Transaktionskosten identifizieren und dann reduzieren;
  • die Führung der Mitarbeiter auf Eigeninitiative und Verantwortung ausgerichtet ist.

Damit sollen bei der täglichen Arbeit konkrete Ziele erreicht werden:

  • Hohe Kundenzufriedenheit und niedrige Kosten durch Qualitätsplanung nach dem Motto „richtig von Anfang an“;
  • Reduzierung von Ausschuss und Reklamationen;
  • Vermeidung von Verschwendung durch Abschaffung von Geschäfts- und/oder industriellen Prozessen ohne Wertschöpfung und von internen Märkten;
  • Erkennen und Beseitigen von Fehlern – gleich welcher Art.

Eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg sehen wir im Wissen, im Können und in der Unternehmensverbundenheit unserer Mitarbeiter – Faktoren, die wir entsprechend fördern wollen.

Unserer gesellschaftlichen Verantwortung wollen wir außerdem auch dadurch nachkommen, dass wir bei unseren Aktivitäten die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen und minimieren und dass wir die Energieeffizienz unserer Maschinen und Anlagen mit dem Ziel der Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs optimieren. Entsprechende Managementsysteme führen wir ein.

Qualitätsmanagement (IATF 16949 / ISO 9001)

FRÖTEK bedeutet Qualität.
Qualität ist Sicherheit.
Sicherheit, die wir garantieren.

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ist die vertragliche Festlegung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Prozesse zwischen FRÖTEK und Lieferanten, die zur Erreichung des angestrebten Qualitätszieles erforderlich sind.

CODE OF CONDUCT

Der vorliegende CODE OF CONDUCT als eines dieser Strukturelemente beschreibt wesentliche Grundsätze, die für uns alle bindend sind. Hier werden grundlegende Anforderungen an unser gesetzeskonformes und unser ethisches Verhalten festgeschrieben.

Unser System haben wir für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter implementiert, klar dokumentiert und durch Audits abgesichert.
Wir sind zertifiziert nach IATF 16949:2016 und ISO 9001:2015.

Energiemanagement (ISO 50001)

Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht hinsichtlich eines Energiemanagementsystem (EMS) legen wir unsere Unternehmensgrundsätze wie folgt fest:

  • Die Anwendung des EMS gewährleistet, dass alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Energie haben, erfasst, geplant, gesteuert und überwacht werden. Darüber hinaus werden vertraglich vereinbarte Forderungen erfüllt.
  • Das von uns praktizierte EMS setzt die Norm DIN EN ISO 50001 um. Die Gliederung entspricht dieser Norm, deren inhaltliche Forderungen auch bei vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden zur Anwendung kommen sollen.
  • Durch diese Erklärung verpflichtet die Geschäftsführung (GF) alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeit gemäß den Beschreibungen den mitgeltenden Dokumenten auszuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die strategischen und operativen Energieziele zum Energiemanagement (EM) eingehalten werden.
  • Die energiepolitischen Grundsätze beschreiben die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Kontext ihrer Energiepolitik. In diesem Abschnitt werden die Grundsätze der unternehmerischen Energiepolitik definiert und festgelegt. Dazu gehört beispielsweise, dass die Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems (EMS) von der Geschäftsführung (GF) koordiniert und überwacht wird.
  • Für unsere Produkte und deren Herstellung streben wir energieeffiziente und umweltverträgliche Lösungen an. Daher orientieren wir uns bei allen Maßnahmen zum Umweltschutz und Energiemanagement am Stand der Technik. Unsere Lieferanten und Vertragspartner beziehen wir in diese Zielsetzung mit ein.
  • Wir möchten unseren Energieverbrauch langfristig optimieren, setzen Energie effizient ein und sind bestrebt, die Energieeffizienz in einem ständigen Verbesserungsprozess zu steigern. Zur Umsetzung dieser Ziele führen wird ein Energiemanagementsystem ein.
  • Energiemanagement erfordert auf allen Ebenen verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv bei der Realisierung mitarbeiten und mitdenken. Die Unternehmensführung und die Mitarbeiter verpflichten sich zur Umsetzung der beschriebenen energiepolitischen Grundsätze.
  • Die Verantwortung zur Einführung und Umsetzung für das Energiemanagementsystem obliegt der Geschäftsführung. Diese veranlasst die Erstellung und Pflege des EMS auf der Basis der festgelegten Unternehmensziele und -leitlinien. Der Energiemanagementbeauftragte (EMB) ist als Beauftragter der Geschäftsführung für die Anwendung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des EMS verantwortlich.

Die Hauptaufgaben und -befugnisse des Beauftragten sind den Mitarbeitern bekannt und beziehen sich auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Sicherstellung der Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen im Kontext des angewandten Energiemanagementsystem
  • Planung, Veranlassung, Durchführung und Dokumentation von Audits
  • Koordination der fachlichen Zusammenarbeit mit externen Zertifizierungsstellen und Fachverbänden
  • Beratung der GF, sowie Schulung der Mitarbeiter/Auditoren in energierelevanten Punkten
  • Definition, Dokumentation, Qualifikation, Überwachung und Optimierung (kontinuierliche Verbesserung) des EMS
  • Berücksichtigung europäischer und internationaler Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz
  • Periodische Berichterstattung an die Unternehmensleitung

Umweltmanagement (ISO 14001)

Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht hinsichtlich eines Umweltmanagementsystem (UMS) legen wir unsere Unternehmensgrundsätze wie folgt fest:

  • Die Anwendung des UMS gewährleistet, dass alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, erfasst, geplant, gesteuert und überwacht werden. Darüber hinaus werden vertraglich vereinbarte Forderungen erfüllt.
  • Das von uns praktizierte UMS setzt die Norm DIN EN ISO 14001 um. Die Gliederung entspricht dieser Norm, deren inhaltliche Forderungen auch bei vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden zur Anwendung kommen sollen. 
  • Die Festlegung der Umweltpolitik und der daraus abgeleiteten Umweltziele obliegt ebenso wie die interne und externe Kommunikation der Geschäftsleitung, welche dabei durch den Umweltmanagementbeauftragter unterstützt wird. Die Ermittlung aller umweltrelevanten Daten wird schließlich vom Umweltschutzbeauftragten des Fachbereiches wahrgenommen. 
  • Wir tragen Verantwortung, auch und insbesondere für Auswirkungen unserer Umwelt und damit unsere Zukunft. 
  • Durch einen bewussten Umgang mit dieser Verantwortung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Umweltbelastungen. Wir messen und bewerten unsere Umweltleistungen regelmäßig und suchen ständig nach Verbesserungspotenzialen. Unser Umweltmanagement orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Ergebnissen unserer Umweltprüfungen. Bei unserem Umweltengagement berücksichtigen wir wirtschaftliche Aspekte ebenso wie die Erwartungen unserer Kunden, Mitarbeiter und weiterer Interessengruppen.

In unserem Umweltprogramm werden Zielsetzungen und geplante Maßnahmen definiert, um eine kontinuierliche ökologische Weiterentwicklung im Unternehmensbereich und darüber hinaus zu gewährleisten. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: 

  • Die Ziele und Maßnahmen stehen im Einklang mit der Umweltpolitik.
  • Die Erfüllbarkeit und Nachprüfbarkeit der Ziele und Maßnahmen wird gewährleistet.
  • Die Ziele und Maßnahmen sollen möglichst quantifizierbar sein.
  • Die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung werden definiert.
  • Die notwendigen Ressourcen und der Zeitrahmen werden festgelegt.

Umweltmanagement erfordert auf allen Ebenen verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv bei der Realisierung mitarbeiten und mitdenken. Die Unternehmensführung und die Mitarbeiter verpflichten sich zur Umsetzung der beschriebenen umweltpolitischen Grundsätze.